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Lesen Sie unsere 4-Bewertungen
Immobilis
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4 Google Bewertungen
Hans-Peter Hörtnagl
Hans-Peter Hörtnagl
2023-07-25
Ich habe Fr. Kathrin Reitz als äußerst sympathischen und kompetenten Menschen kennengelernt. Die gesamte rechtliche Abwicklung für den Kauf der Liegenschaft wurde zur besten Zufriedenheit erledigt. Ich bedanke mich für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Handschlag-Qualität. Ich wünsche Kathrin weiterhin viele zufriedene Kunden! Hörtnagl Hans-Peter Gemeinde Matrei am Brenner
Karsten Schwennesen
Karsten Schwennesen
2023-06-28
Durch ein Inserat des Immobilienbüros Immobilis Kathrin Reitz wurden wir auf eine interessante Immobilie in Tirol aufmerksam. Da wir nicht in Tirol wohnen und nur zufällig im Urlaub in der Nähe waren, freuten wir uns, dass Herr Benjamin Bertoldi kurzfristig einen Besichtigungstermin einrichten konnte. Dabei stellte er uns das Objekt ausführlich vor und erste Fragen wurden kompetent beantwortet. Auch weitere Fragen auf dem Weg der Entscheidungsfindung wurden schnell und vollständig beantwortet. Nach der Kaufentscheidung kümmerte sich Herr Bertoldi um die komplette Abwicklung wie Kaufvertrag, Änderungsmitteilungen an die Hausverwaltung und die Gemeinde, Kommunikation mit Versicherungen und Versorgungsbetrieben. Während des ganzen Prozesses wurden wir immer zeitnah und transparent über alle Schritte informiert. Von der ersten Besichtigung bis zur Übergabe haben wir uns von Herrn Bertoldi sehr kompetent und Vertrauen schaffend betreut gefühlt. In der Vergangenheit haben schon andere Erfahrungen mit Immobilienmaklern gemacht. Die Firma Immobilis Katrin Reitz mit Herrn Benjamin Bertoldi hebt sich durch kompetente und vertrauensvolle Zusammenarbeit sehr positiv davon ab.
Friedrich Weyermueller
Friedrich Weyermueller
2023-06-26
Das Immobilienbüro von Frau Kathrin Reitz mit Herrn Benjamin Bertoldi wurden mir als ausgezeichnetes Büro empfohlen. Meine Erwartungen wurden nicht nur erreicht, sondern übertroffen. Die von mir angebotene Immobilie wurde in kurzer Zeit zu einem fairen Preis veräußert. Sämtliche Erledigungen im Zusammenhang mit dem Verkauf - komplette Abwicklung notwendiger Voraussetzungen für eine problemlose Übergabe an den Käufer (Abmeldung bei der Gemeinde, der aufrechten Hausverwaltung und den bestehenden Versicherungen, rechtliche Abwicklung der Veräußerung samt Versteuerung des Kaufpreises beim Finanzamt unter Einbeziehung einer versierten RA Kanzlei) wurden zeitnah rechtskonform erledigt. Die solide fachliche und persönlich angenehme Zusammenarbeit vermittelte eine vertrauensvolle Basis. Herzlichen Dank für diese Arbeit und positive Erfahrung. Dr. Friedrich Weyermüller
Maria R.
Maria R.
2020-03-11
Frau Reitz ist eine hervorragende Maklerin, die sich wohltuend von vielen anderen VertreterInnen ihrer Zunft unterscheidet: sie versucht nicht zu beeinflussen, sie gibt viel Raum bei der Besichtigung eines Objektes. Ich kann dieses Unternehmen von Herzen empfehlen!

JA
Der Interessent wünscht ein vorzeitiges Tätigwerden (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins) innerhalb der offenen Rücktrittsfrist. Der Interessent nimmt zur Kenntnis, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung (Namhaftmachung) das Rücktrittsrecht vom Maklervertrag verliert. Eine Pflicht zur Zahlung der Provision besteht aber erst nach Zustandekommen des vermittelten Geschäfts (Kaufvertrag, Mietvertrag) aufgrund der verdienstlichen, kausalen Tätigkeit des Maklers.

NEIN
Der Interessent wünscht kein vorzeitiges Tätigwerden.
Der Interessent bestätigt: den Erhalt einer Kopie der Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte, den Erhalt einer Kopie einer Nebenkostenübersicht für Immobilientransaktionen sowie den Erhalt einer Kopie des Muster-Widerrufsformulars. Für das zur Verfügung stellen von Informationen entstehen dem Interessenten keinerlei Kosten.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen

Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.

Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB: Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.

Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.

Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.