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Read more about the article Architektenhaus in Sonnenlage und traumhafter Aussicht<span class="badge-status" style="background:#505050">VERKAUFT</span> 

Architektenhaus in Sonnenlage und traumhafter AussichtVERKAUFT 

  • Beitrags-Autor:buerostark
  • Beitrag veröffentlicht:23. Februar 2019
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Garconniere mit Loggia in InnsbruckVERKAUFT 

  • Beitrags-Autor:buerostark
  • Beitrag veröffentlicht:23. Februar 2019
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Baugrundstück in KirchbichlVERKAUFT 

  • Beitrags-Autor:buerostark
  • Beitrag veröffentlicht:23. Februar 2019
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WeiterlesenBaugrundstück in KirchbichlVERKAUFT 
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Charmante Garconniere mit GartenVERKAUFT 

  • Beitrags-Autor:buerostark
  • Beitrag veröffentlicht:23. Februar 2019
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WeiterlesenCharmante Garconniere mit GartenVERKAUFT 
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Garconniere mit Balkon und TGVERKAUFT 

  • Beitrags-Autor:buerostark
  • Beitrag veröffentlicht:23. Februar 2019
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Penthousewohnung mit Rundumblick in InnsbruckVERKAUFT 

  • Beitrags-Autor:buerostark
  • Beitrag veröffentlicht:23. Februar 2019
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Baugrundstück – optimal für Einfamilienhaus oder DoppelhausVERKAUFT 

  • Beitrags-Autor:buerostark
  • Beitrag veröffentlicht:23. Februar 2019
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3-Zimmer Wohnung in gepflegem Altbau in WiltenVERKAUFT 

  • Beitrags-Autor:buerostark
  • Beitrag veröffentlicht:23. Februar 2019
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Garconniere mit Loggia in InnsbruckVERKAUFT 

  • Beitrags-Autor:buerostark
  • Beitrag veröffentlicht:23. Februar 2019
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Read more about the article Maisonette-Wohnung mit Dachgeschoss in Absam<span class="badge-status" style="background:#505050">VERKAUFT</span> 

Maisonette-Wohnung mit Dachgeschoss in AbsamVERKAUFT 

  • Beitrags-Autor:buerostark
  • Beitrag veröffentlicht:23. Februar 2019
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    JA
    Der Interessent wünscht ein vorzeitiges Tätigwerden (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins) innerhalb der offenen Rücktrittsfrist. Der Interessent nimmt zur Kenntnis, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung (Namhaftmachung) das Rücktrittsrecht vom Maklervertrag verliert. Eine Pflicht zur Zahlung der Provision besteht aber erst nach Zustandekommen des vermittelten Geschäfts (Kaufvertrag, Mietvertrag) aufgrund der verdienstlichen, kausalen Tätigkeit des Maklers.

    NEIN
    Der Interessent wünscht kein vorzeitiges Tätigwerden.
    Der Interessent bestätigt: den Erhalt einer Kopie der Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte, den Erhalt einer Kopie einer Nebenkostenübersicht für Immobilientransaktionen sowie den Erhalt einer Kopie des Muster-Widerrufsformulars. Für das zur Verfügung stellen von Informationen entstehen dem Interessenten keinerlei Kosten.

    Widerrufsbelehrung

    Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen

    Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.

    Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB: Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.

    Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.

    Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.